DAMIT IHRE SCHEIDUNG
NICHT INS WASSER FÄLLT

ANNETTE VON WIEDEBACH

Ihre Fachanwältin im Familienrecht.

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BEI SCHEIDUNG UND TRENNUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND:

UNTERHALT

Bei Unterhaltsansprüchen gibt es sowohl vielfältige Bedingungen als auch wichtige Fristen zu beachten. Darum sollten Sie Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt lieber exakt berechnen lassen als draufzahlen zu müssen.

GEMEINSAME KINDER

Eine vernünftige Umgangs- und Sorgerechtsregelung erspart Ärger und schützt die Kinder. Insbesondere gilt das für das entscheidende Aufenthaltsbestimmungsrecht.

EHEWOHNUNG UND HAUSRAT

Meins, Deins, Unsers? Wer bleibt im Haus und wem gehört was? Bei der Aufteilung des Eigentums gibt es verschiedene Verfahren und viele Eheleute haben eine falsche Vorstellung. Jedoch können Streitigkeiten hier erfolgreich vermieden werden.

VERMÖGEN UND SCHULDEN

Welche Güterstandsregelung sieht das Güterrecht vor und welche ist für mich die geeignetste? Was passiert im Falle einer Scheidung mit ehelichen Schulden, aber auch mit dem erworbenen Zugewinn?

RENTE

Damit nicht ein Elternteil, das sich wegen der Kindeserziehung beruflich zurückgenommen hat, in der Rente benachteiligt wird, werden die Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich geprüft und aufgeteilt.

TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN

Um eine kostenaufwendige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, lohnt es sich, sich vorab hinsichtlich einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bei Ihrer Fachanwältin für Scheidung und Trennung zu informieren.

JEDERZEIT EINE STARKE UNTERSTÜTZUNG

Wir machen uns stark für Ihr Recht und vertreten Ihre Interessen zuverlässig vor den Familiengerichten (Amts- und Oberlandesgerichte) sowie in außergerichtlichen Verfahren.

Annette von Wiedebach

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familien- und Erbrecht | Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

Sie suchen einen kompetenten Scheidungsanwalt? Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei Scheidung oder Trennung mit Rat und Tat zur Seite. Deshalb beginnt meine Unterstützung beim genauen Zuhören während der Erstberatung, zieht sich über das gemeinsame Finden einer Lösung für alle Parteien bis hin zur Verteidigung Ihres Rechts vor Gericht.

Hauptsächlich besteht meine Arbeit in der vorsorglichen Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarungen. Außerdem finden Sie im Fall der Fälle einer Scheidung bzw. im Aufhebungsverfahren bei eingetragenen Lebenspartnerschaften im mir eine Vertretung vor dem Familiengericht mit allen Folgesachen wie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder, Hausratteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, usw.

In notariellen Angelegenheiten im Familienrecht steht Ihnen in unserem Hause gerne Notar Norbert Lühring zur Verfügung.

Meine Arbeit ist Teamarbeit. Dabei werde ich durch die gepr. Rechtsfachwirtin Melanie Schedler unterstützt. Gerne können Sie uns bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht einfach ansprechen. Wir freuen uns auf Sie!

TRENNUNG UND SCHEIDUNG

Allgemeine Fragen rund um das Thema.

Warum sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Ein Anwalt sollte immer hinzugezogen werden, um klare Verhältnisse zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Auf diese Weise können gemeinsam außergerichtliche Regelungen gefunden und Gerichtskosten gespart werden. Außerdem können nach der Scheidung viele Folgesachen vorliegen, die vor dem Scheidungstermin von Ihrer Fachanwältin für Scheidung und Trennung sorgfältig geprüft und eventuell geltend gemacht werden sollten. Denn wenn die Unterhaltskette einmal abgebrochen ist, verfallen die Unterhaltsansprüche.

Wie aufwändig ist eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Gegenstandswert der Ehescheidung. Dieser richtet sich wiederum nach Einkommen und Vermögen und wird von Amts wegen festgelegt. Aber es besteht immer die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Ab Antragstellung dauert ein Ehescheidungsverfahren ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr. Jedoch ist Voraussetzung dafür, ein Jahr getrennt zu sein. Aufgrund der Geltendmachung der Folgesachen des nachehelichen Unterhaltes und/oder des Zugewinnausgleichs kann sich das Verfahren verlängern.

Ab wann muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Zuerst müssen Sie einen Trennungsunterhalt immer erst geltend machen! Der Unterhaltsanspruch ergibt sich dann aus Einkommen und ehelichen Schulden. Weiterhin werden im Einzelfall Punkte wie u.a. gemeinsame Kinder und wo sie nach der Trennung leben in Betracht gezogen. Aufgrund der vielen Faktoren sollten Sie Trennungs-, Kindes- und nachehelichen Unterhalt lieber exakt berechnen lassen als Ansprüche zu versäumen oder zu viel zu zahlen.

ICH BIN IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Ich freue mich auf Sie und stehe mit Recht an Ihrer Seite.

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